TK-Reglement
1. Zusammensetzung
Die TK (Technische Kommission) setzt sich zusammen aus: TK - Leiterln und mindestens 1 weiteren TK - Mitglied. Jedes TK - Mitglied muss ein Tauchbrevet besitzen. Bei Austritt eines Mitgliedes der TK während eines laufenden Jahres kann die TK ein neues TK - Mitglied einsetzen.
2. Beschlussfähigkeit
Die TK ist bei Anwesenheit von mindestens 2 TK - Mitgliedern beschlussfähig. Die Beschlüsse werden allen TK - Mitgliedern und dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.
3. Aufgaben
3.1 Obligatorische Aufgaben
- Durchführung von Clubtauchgängen gemäss den Statuten der TG Calypso, im In- und Ausland unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes (z.B. Tauchflaggen).
- Organisation geführter Trainingsanlässe im Hallenbad und See.
- Redaktion wichtiger Mitteilungen.
3.2 Fakultative Aufgaben
-
Organisation von nicht kursbedingten Theorie - Abenden.
-
Organisation von Film- und Diavorträgen.
4. Allgemeines
-
Jährlich sind mindestens 2 TK - Sitzungen durchzuführen. Es können Anträge z .Hd. des Vorstandes formuliert werden.
-
Jährlich ist jedem Mitglied der TG Calypso ein Tätigkeitsprogramm für das entsprechende Jahr zuzustellen.
-
Für jeden Clubanlass ist jedem Clubmitglied, in der Regel 2 Wochen vorher, eine Einladung zukommen zu lassen.
-
Die Leitung von Clubausflügen, kann in Absprache mit der technischen Kommission, auch durch Clubmitglieder übernommen werden, die nicht der TK angehören.