TK-Reglement

 

1. Zusammensetzung

Die TK setzt sich zusammen aus: TK - Leiterln und mindestens 1 weiteren TK - Mitglied. Jedes TK - Mitglied muss ein Tauchbrevet besitzen. Bei Austritt eines Mitgliedes der TK während eines laufenden Jahres kann die TK ein neues TK - Mitglied einsetzen.

 

2. Beschlussfähigkeit

Die TK ist bei Anwesenheit von mindestens 2 TK - Mitgliedern beschlussfähig. Die Beschlüsse werden allen TK - Mitgliedern und dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.

 

3. Aufgaben

3.1 Obligatorische Aufgaben

 

3.2 Fakultative Aufgaben

 

4. Allgemeines